Diplomarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Humboldt-Universität zu Berlin (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Parlamentarisch-repräsentative Demokratien westlicher Prägung müssen pluralistisch strukturierten Interessen gerecht werden. Diese Interessen drücken sich in Erwartungshaltungen und Strategien der Wahlbevölkerung aus, um Vorteile für die eigene Person zu erzielen. In den Mittelpunkt solcher Überlegungen rückt die Gestaltung des Steuerrechts, weil mit ihr distributive Vorstellungen verwirklicht und gleichzeitig die dafür notwendigen allokations- und stabilitätsorientierten Bedingungen geschaffen werden müssen.
Ziel ist es, nachzuweisen, dass die Gestaltung des Steuerrechts in der Bundesrepublik Deutschland von den Bundesregierungen und den sie stellenden Parteien zur Umsetzung solcher Verhaltensmuster eingesetzt wurde. Die Betrachtung wird dabei auf den Zeitraum von 1969 bis 1990 beschränkt, weil in diesem Zeitraum sowohl die SPD als auch die CDU als führende Parteien gemeinsam mit der FDP die Bundesregierung stellten.
Für das behandelte Thema bietet sich eine Wahl der Phasen an, die sich, in Bezug auf die die Regierung stellenden Parteien, an einer unterschiedlichen Zusammensetzung orientiert. Parteispezifische Zielstellungen sind jedoch nur ein Teil der Faktoren, welche die Politik bestimmen, und werden zeitweise von als vorrangig empfundenen Zielen überlagert. Immer dann nämlich, wenn die wirtschaftliche Lage schwieriger wird, finden – wie die Erfahrungen zeigen – ökonomische Überlegungen wieder vorrangig Eingang in die Entscheidungen.
Aus diesem Grunde wird zu Beginn jeder betrachteten Periode ein kurzer Überblick über die wesentlichen Aspekte der wirtschaftlichen Entwicklung in den betreffenden Jahren gegeben. Aus Partei- und Wahlprogrammen, Regierungserklärungen sowie anderen Äußerungen verantwortlicher Politiker werden in einem zweiten Schritt die relevanten Hauptziele für die jeweilige Periode ermittelt.
Die Untersuchung umfasst Änderungen im deutschen Steuerrecht, die vom Volumen her bedeutsam und/oder in ihrer Ausgestaltung auf besondere Ziele ausgerichtet sind. Dabei werden zunächst die einzelnen Maßnahmen sowie ihre Zielsetzung dargestellt. Anschließend wird überprüft, ob die beschlossenen Gesetze auch in dieser oder in einer anderer Form von den nicht an der Regierung beteiligten Parteien beschlossen worden wären und welche Zielstellungen die Opposition mit ihren eigenen Vorschlägen verfolgte.