Eine wirtschaftlich rentable Produktion von Pelzwaren ist zwangsläufig mit Haltungs- oder Jagdmethoden verbunden, die den betroffenen Tieren immenses Leid zufügen. Obschon die Schweizer Bevölkerung entsprechende Umgangsformen mit Tieren entschieden ablehnt und diese nach Massstab des eidgenössischen Rechts klare Tierquälereien darstellen, nimmt die Einfuhr von Pelzprodukten in die Schweiz seit mehreren Jahren massiv zu. Auch die 2013 eingeführte Pelzdeklarationsverordnung vermochte die Nachfrage nicht zu senken. Die Gründe hierfür werden im vorliegenden Gutachten ebenso untersucht wie die Notwendigkeit und Durchführbarkeit griffigerer Regelungen. Im Zentrum der Analyse steht dabei ein mögliches Verbot des Imports und/oder des Inverkehrbringens tierquälerisch hergestellter Pelzerzeugnisse.
Autoren:
lic. iur. Andreas Rüttimann
lic. iur Vanessa Gerritsen
Dr. iur. Charlotte Blattne