Zivilprozessrecht

Erkenntnisverfahren

Unser ZivilprozeBrecht hat sich nach dem Kriege lebhaft weiter� entwickelt. Von Anfang an hat der Bundesgerichtshof eine erfrischend fortschrittliche Haltung eingenommen und manchen allzu starren Satz des Reichsgerichts korrigiert. Aber auch die ProzeBrechtswissenschaft hat einen verheiBungsvollen Aufschwung genommen. Wertvolle Einzel� studien haben die Wege, welche die Lehre der zwanziger Jahre erofinete, auf weiten Strecken gangbar gemacht; ohne tlberheblichkeit laBt sich behaupten, daB unsere Lehre der Dogmatik des Zivilrechts in groBen Schritten nacheilt und im Begriff ist, deren methodischen V orsprung aufzuholen. Das in Lehre und Praxis Erreichte darzustellen ist die Aufgabe meines Buches. Dabei habe ich mich bemiiht, die noch begegnenden begriffsjuristischen oder wortlautglaubigen Argumente aus der Diskus� sion zu eliminieren und durch sachliche Griinde zu ersetzen. Die Er� orterung der praktisch wichtigen Probleme habe ich auch dann nicht vermieden, wenn es auf technisches Detail ankam. Der Leser findet die Losungen der Rechtsprechung vermerkt; das Buch gibt den Stand vom 1. J anuar 1963 wieder. Das Schrifttum wurde, wie ich hoffe, sorgfaltig ausgewahlt und bis Ende 1962 beriicksichtigt. Manche Lehrmeinung, die noch keinen Ein� gang in das gangige Schrifttum fand, muBte aufgenommen und zur Diskussion gestellt werden. Die padagogische Aufgabe, Verstandnis fiir das ProzeBrecht zu er� wecken, wird bekanntlich durch die Unanschaulichkeit dieser Materie erschwert. lch habe mich bemiiht, mit Beispielen dem Leser zu helfen. Die Geschichte des Zivilprozesses erscheint nur in einem kurzen tlber� blick; wichtiger erschien es mir, historische Vorgange jeweils bei den einzelnen Institutionen zu deren Verstandnis anzufiihren.

Mai 2012, ca. 808 Seiten, Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, Deutsch
Springer
978-3-642-88737-6

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