Jetzt bestellen : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Wertrelevanz des sonstigen Gesamtergebnisses

Die Einführung der Gesamtergebnisrechnung soll die Aussagekraft von Jahresabschlüssen verbessern. Das nach einem umfassenden Ansatz gemessene Ergebnis gibt die Leistung eines Unternehmens besser wieder als andere zusammengefasste Ergebnisgrößen, da es alle Veränderungen des Nettovermögens eines Unternehmens während eines Zeitraums aus operativen und nicht operativen Quellen umfasst. Finanzinformationen gelten als nützlich oder wertrelevant für Anleger, wenn sie mit Marktwerten wie Aktienkursen und Renditen in Verbindung stehen. Veränderungen der Aktienkurse zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von Finanzinformationen deuten darauf hin, dass die Informationen für die Entscheidungsfindung von Anlegern relevant und nützlich sind. Studien zur Wertrelevanz haben jedoch bislang zu gemischten Ergebnissen geführt. Studien haben auch gezeigt, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert einen erheblichen Einfluss auf die Wertrelevanz des sonstigen Gesamtergebnisses hat. Darüber hinaus konzentrierten sich die meisten Studien zur Wertrelevanz des sonstigen Gesamtergebnisses auf Industrieländer, in denen der Kapitalmarkt effizienter ist. In diesem Umfeld stellt die faire Bewertung von Vermögenswerten aufgrund des aktiven Marktes möglicherweise kein großes Problem dar.

Februar 2026, ca. 120 Seiten, Deutsch
Verlag Unser Wissen
978-620-9-45281-9

Weitere Titel zum Thema