Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Freie Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Nutzungswert sowie den mittels DCF-Verfahren ermittelten beizulegenden Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung, miteinander zu vergleichen und letztlich hinsichtlich ihrer Verlässlichkeit und Entscheidungsnützlichkeit zu würdigen. Zunächst werden dazu im Rahmen dieser Arbeit in Kapitel 2 die konzeptionellen und normativen Grundlagen des Wertminderungstestes nach IAS 36 dargestellt. Diesen Grundlagen schließt sich, als Schwerpunkt der Arbeit, der Vergleich des Nutzungswertes und des im DCF-Verfahren ermittelten beizulegenden Zeitwertes in Kapitel 3 an, wobei Unterschiede hinsichtlich ihrer Ermittlung präzise und systematisch herausgearbeitet werden. Die der Ermittlung der beiden Ausprägungen zugrunde liegenden Annahmen wer-den im Hauptteil im Hinblick auf ihre Verlässlichkeit und Entscheidungsnützlichkeit gewürdigt. Die vorliegende Arbeit schließt mit Kapitel 4 durch ein Fazit sowie einem Ausblick.Das vorrangige Ziel des IFRS-Abschlusses ist es, dem Abschlussadressaten entscheidungsnützliche (Finanz-)Informationen bereitzustellen. Dabei gilt eine Information als entscheidungsnützlich, wenn diese sowohl das Kriterium der Entscheidungsrelevanz als auch der Verlässlichkeit erfüllt. Die Missachtung der Verlässlichkeit würde demnach der Erfüllung des vorrangigen Ziels des IFRS-Abschlusses entgegenstehen. Regelmäßig ist bei der Erstellung von IFRS-Abschlüssen die Werthaltigkeit von Vermögenswerten zu prüfen, wodurch der Wertminderungstest nach IAS 36 eine zentrale Rolle in der IFRS-Rechnungslegung einnimmt. Hierbei ist im Rahmen des Wertminderungstestes der erzielbare Betrag und – damit einhergehend – dessen beiden Ausprägungen zu ermitteln: Nutzungswert und beizulegender Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung.