Die Digitalisierung hat grundlegend verändert, wie wir Filme, Serien und Musik konsumieren ? weg vom Kauf physischer Trägermedien hin zu Streaming- und Abomodellen. Diese Veränderung in der Art der Werknutzung geht mit einer schwächeren rechtlichen Position der Nutzer einher, die ihre Medien nicht mehr weiterveräußern können. Der Gesetzgeber will dem entgegenwirken und hat mit Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie das Ziel ausgegeben, den Weitervertrieb digitaler Inhalte zu ermöglichen, dabei aber die maßgeblichen urheberrechtlichen Vorschriften unangetastet gelassen. Raphael Weiß betrachtet den Weitervertrieb digitaler Inhalte in Abhängigkeit vom jeweiligen Geschäftsmodell auf schuldrechtlicher, sachenrechtlicher, urheberrechtlicher und kartellrechtlicher Ebene und entwickelt unter Berücksichtigung der normativen Verbrauchererwartung ein Recht auf Weitervertrieb aus dem objektiven Mangelbegriff.<br /><br />Geboren 1997; Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2020 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht der LMU München; Masterstudium an der New York University School of Law (LLM in Competition, Innovation and Information Law); 2024 Promotion; Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht.