Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: „Stell’ Dir vor es ist Krieg und keiner geht hin.“Dieses Zitat des amerikanischen Schriftstellers Carl Sandburg wurde in Deutschland Anfang der achtziger Jahre durch die Friedensbewegung gegen die Nachrüstung und den Nato-Doppelbeschluss populär. Doch wenn man an die Entwicklung des Internets und die Technisierung des Kriegsgeschehens denkt, erlangt dieser eigentlich pazifistische Satz eine ganz andere Bedeutung. Das Informationszeitalter ist geprägt von neuen Technologien, die dem Menschen das Leben vereinfachen. Wenn man Geschäfte bequem im Internet abschließen kann und sich ein erheblicher Teil des sozialen Lebens online abspielt, so ist es nicht fernliegend, dass Staaten zukünftig im virtuellen Raum auch ein „digitales Schlachtfeld“ eröffnen können, quasi „Krieg per Mausklick“ führen. Eine dahingehende Tendenz ist bereits in der Entwicklung der Drohnen-Technologie zu sehen. Ein insoweit nur konsequenter nächster Schritt ist die Verlagerung des gesamten Schlachtfelds ins Internet.Eigene Abteilungen des Militärs und der Geheimdienste für Cyber-Operationen und die Verteidigung gegen solche sind längst keine Neuheit mehr. Zudem ereigneten sich schon eine Reihe von „Cyber-Angriffen“ auf staatliche Einrichtungen, wie z.B. in Estland 2007, in Georgien 2008 oder im Iran 2010. Bei diesen Vorfällen wurde aber nie von einem internationalen „bewaffneten Konflikt“ gesprochen.„Cyber Warfare“ ist im humanitären Völkerrecht (HVR) bisher nicht geregelt. Die vorliegende Arbeit befasst sich damit, ob HVR deshalb generell auf Aktivitäten im Internet Anwendung finden kann und wann eine Cyber-Operation die Schwelle eines „Angriffs“ iSd HVR überschreitet. Anhand der wichtigsten Prinzipien und Normen des HVR werden dann die Eigenheiten und Probleme des Cyberwars beleuchtet. Schließlich wird ermittelt, ob das HVR im aktuellen Zustand für die Bewältigung des Cyberwars ausreicht oder ob ein neues Abkommen geschaffen werden muss, um spezifische Probleme zu überbrücken.