Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Duisburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Besonders in sozialen beziehungsweise von Kriminalität geprägten Brennpunkten oder unübersichtlichen und anonymen öffentlichen Plätzen sind Kameras zur Videoüberwachung keine Seltenheit mehr. Sie sollen zum einen der Prävention und zum anderen der Repression dienen. Die Kameras sollen potenzielle Täter abschrecken und mögliche Straftaten verhindern. Allein der Beobachtungsdruck soll dazu führen, dass zum Beispiel der Drogenhandel an bestimmten Plätzen nicht mehr stattfindet. Doch was passiert, wenn sich die möglichen Täter über die digitale Kontrolle bewusst sind? Mögliche Konsequenz wäre eine Verlagerung des Drogenhandels in umliegende nicht überwachte Bereiche. Doch ist eine Verlagerung der Kriminalität sinnvoll? Eine Überwachung bestimmter Plätze würde demnach einen weiteren Bedarf an Videokameras nach sich ziehen. Folglich wäre eine absolute öffentliche Überwachung unvermeidlich. Dient die Videoüberwachung nur der Strafverfolgung und Dokumentation eines Tathergangs oder ermöglicht sie ein schnelleres Eingreifen der Polizeibeamten vor Ort, um Straftaten zu verhindern? Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Arbeit mit der öffentlichen Videoüberwachung durch den Staat und inwieweit diese das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger beeinflusst. Zunächst wird die historische Entwicklung der Videoüberwachung in Deutschland näher beleuchtet. Darauf folgt eine Erörterung der gesetzlichen Grundlagen mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Weiterhin werden die unterschiedlichen Möglichkeiten der Kameraüberwachung dargestellt. Den Kern dieser Arbeit bilden die Ziele und Auswirkungen und die sich daraus ergebenden Vor- und Nachteile. Abschließend werden die Auswirkungen der digitalen Überwachung auf das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger dargestellt. Aufgrund der sehr geringen Datenlage zu einem zahlenmäßigen Kriminalitätsrückgang durch Videoüberwachung wird in dieser Arbeit nicht näher darauf eingegangen.