Diese Dissertation widmet sich den Voraussetzungen der Anwendbarkeit des Vertrauensgrundsatzes auf Mensch-Roboter Interaktionen anhand der Beispiele Chirurgie und Strassenverkehr. Bei Anwendung auf Mensch-Roboter Interaktionen dürften Menschen – unter bestimmten Umständen – auf ein korrektes Funktionieren des Roboters vertrauen. Eine solche Abgrenzung von Verantwortungsbereichen würde die Konkretisierung der Sorgfaltspflichten auch bei eigenständigeren Robotern vereinfachen und dem Nutzer jeweils Rechtssicherheit bieten.