Im Jahr 2014 wurde die Vergütungsverordnung in Folge der umzusetzenden Capital Requirements Directive aus dem Jahr 2013 (CRD IV) novelliert und eine dazugehörige Auslegungshilfe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht. Seit dem wurden die Vergütungsstandards auf europäischer Ebene weiterentwickelt:
Vor diesem Hintergrund fand im Jahr 2017 eine umfangreiche Überarbeitung der Vergütungsverordnung statt. Außerdem wurde die Auslegungshilfe (Stand 15. Februar 2018) grundlegend angepasst und weiter detailliert.
Dieser Kommentar berücksichtigt alle neuen regulatorischen Entwicklungen einschließlich der neuen Auslegungshilfe der BaFin. Er beleuchtet die Vergütungsanforderungen ganzheitlich aus bankaufsichtsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und nicht zuletzt aus praktischer Sicht. Diese umfassende Betrachtung ist ein Alleinstellungsmerkmal, das diesen Kommentar auszeichnet.