Der Eigengebrauch unter Mitwirkung Dritter ist aufgrund der technischen Fortschritte in den Bereichen der Digitaltechnologie und des Internets sowie wegen weiterer neuen Techniken, bei denen unter Beizug von entsprechenden Anbietern und fremden Geräten Vervielfältigungen von Werken hergestellt werden, heute höchst aktuell. Eine Reihe innovativer Geschäftsmodelle basiert darauf.
Die vorliegende Arbeit analysiert die gesetzliche Regelung zum Eigengebrauch unter Mitwirkung Dritter unter Einbezug der neueren Rechtsprechung und der Tarifbeschlüsse der ESchK. Die Ergebnisse dieser Analyse werden anschliessend auf spezifische Fallkonstellationen wie das zeitversetzte Fernsehen oder Cloud-Computing angewendet, um zu prüfen, inwiefern sich diese inzwischen alltäglichen Nutzungen auf die urheberrechtliche Schranke zum Eigengebrauch unter Mitwirkung Dritter stützen lassen.