Die Bundesregierung will zu Beginn des Jahres 2008 die Unternehmensbesteuerung neu regeln. Das dabei verfolgte Ziel ist eine international wettbewerbsfähigere Unternehmensbesteuerung, die Finanzierungs- und Rechtsformneutralität weitestgehend gewährleistet. Bei der Umsetzung ihres Vorhabens kann sich die Bundesregierung auf die vom Sachverständigenrat und der Stiftung Marktwirtschaft ausgearbeiteten Steuerreformkonzepte stützen.