Das Urheberrecht ist nach schweizerischem Recht grundsätzlich frei übertragbar. Ob jedoch auch die sog. Urheberpersönlichkeitsrechte - die einen Teil des Urheberrechts bilden - übertragbar sind, ist stark umstritten. Zu den Urheberpersönlichkeitsrechten zählen im Wesentlichen die Rechte auf Anerkennung der Urheberschaft, auf Erstveröffentlichung und auf Integrität des Werks.
Die vorliegende Arbeit beantwortet die Frage der Übertragbarkeit von Urheberpersönlichkeitsrech-ten unter Heranziehung begrifflicher, systematischer, teleologischer und historischer Gesichtspunkte. Dabei wird ins-besondere das Verhältnis zwischen den Urheberpersönlichkeitsrechten und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 28 ZGB untersucht. Ausserdem werden die wichtigsten Anwendungsfälle dargestellt, nämlich die Übertragung von Urheberpersönlichkeitsrechten im Rahmen von Arbeits-, Wahrnehmungs-, Verlags- und Ghostwriterverträgen.