Über den Mietmangel

Der subjektive Mangelbegriff im Haftungssystem der §§ 535 ff. BGB
Über das Verhältnis der beiden das deutsche Mietrecht prägenden Begriffe "Mangel" und "vertragsgemäßer Gebrauch" besteht nach wie vor Uneinigkeit. Die Arbeit unterzieht den hierzu in der Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Auffassungen einer kritischen Würdigung, zeichnet dabei die historische Entwicklung des mietrechtlichen Haftungssystems sowie des subjektiven Mangelbegriffs nach und gelangt zu dem Ergebnis, dass ein als Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit verstandener Mangel der Mietsache mit der Beeinträchtigung ihrer Gebrauchstauglichkeit zusammenfällt.
August 2026, ca. 150 Seiten, Schriften zum Immobilienrecht, Bd. 12, Deutsch
Nomos Verlags GmbH
978-3-7560-4291-3

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