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Typizität als Strukturprinzip des Privatrechts

Ein Beitrag zur Standardisierung übertragbarer Güter

Inhalt

Sachen und die an ihnen bestehenden Rechte, aber auch Wertpapiere sind übertragbare Güter par excellence. Im Sachenrecht begegnen uns dabei heute weltweit mehr oder weniger streng standardisierte Typen bestimmter Rechte. Im Wertpapierrecht lässt sich bei den Wertpapieren des Kredit- und Zahlungsverkehrs sowie den Wertpapieren des Warenverkehrs eine ähnliche Entwicklung hin zu gesteigerter Typizität beobachten. Nicht in dieselbe Richtung verlief in den letzten Jahrzehnten demgegenüber die Entwicklung der Wertpapiere des Kapitalmarkts. Dieser Befund lässt sich dadurch erklären, dass die Wertpapiere des Kapitalmarkts versuchen, die positiven Wirkungen von Typizität mit alternativen Mechanismen zu erreichen. Allerdings scheint dies nur unzureichend zu gelingen, weshalb sich eine behutsame Steigerung von Typizität auch bei den Kapitalmarktpapieren empfiehlt.<br /><br />ist Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht sowie Rechtsvergleichung und Kodirektor des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Heidelberg.

Bibliografische Angaben

Januar 2013, 655 Seiten, Deutsch
MOHR SIEBECK
9783161520976

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