Umfassender und praxisgerechter Kommentar
Mit dem TV-L bestimmt ein modernes Tarifrecht die Personalarbeit im öffentlichen Dienst der Länder. Der tausendfach bewährte rehm-Kommentar unterstützt Sie auch online bei der Anwendung in absolut praxisgerechter Form.
Das Werk enthält die vollständigen Texte des TV-L, der Entgeltordnung, der Überleitungstarifverträge, des TV-Ärzte und der sonstigen ergänzenden Tarifverträge (z.B. zur Einmalzahlung, den Pkw-Fahrer-TV-L, den TV ATZ u.a.). Im Tabellenteil finden Sie alle Entgelttabellen sowie sämtliche Hilfstabellen übersichtlich sortiert.
Anschauliche Beispiele, Übersichten und Muster
Die Tarifverträge sind umfassend erläutert. Anschauliche Beispiele oder Übersichten ermöglichen einen unmittelbaren Praxiseinstieg. Die Erläuterungen werden mit jeder Aktualisierung erweitert und ergänzt. Außerdem beinhaltet der Kommentar die geltenden Regelungen für Auszubildende und Praktikanten mit ausführlichen Erläuterungen und behandelt den Bereich Zusatzversorgung.
Arbeitsrechtliche Erläuterungen, u.a. zum Kündigungsschutz oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, sind ebenfalls enthalten.
Mit den zahlreichen Mustern von Arbeits- und Ausbildungsverträgen und einem stets aktuellen Gesetzesteil decken Sie Ihren Informationsbedarf ideal ab.
Inkl. Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen DienstIhrem Werk liegt außerdem als Zusatz das Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Ruge) bei. Es ist exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und begleitet Sie sicher durch das komplexe Arbeitsrecht: - Klare Handlungsanleitungen, Musterformulierungen und Checklisten bieten einen schnellen Einstieg in die Materie. - Vor jedem Stichwort zeigt Ihnen ein "Wegweiser" die Richtung, z. B. Stichwort "Abmahnung": Gilt das allgemeine Arbeitsrecht oder gelten tarifrechtliche Sonderregelungen? - Falls ja, sind Sie mit einem "Click" an der entsprechenden Fundstelle in der Tarifrechtskommentierung!
Ergänzender Kommentar
Für Fragen zur Eingruppierung können Sie das ergänzende Werk TV-L Entgeltordnung – Eingruppierung in der Praxis von Breier u. a. separat beziehen.