Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 14,00, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: In der nachfolgenden Ausarbeitung sollen nach einer Begriffsklärung völker- und unionsrechtliche Gestaltungsspielräume, die für ein "Transitverfahren" in den "Transitzentren" relevant sein könnten, aufgezeigt und ausgelotet werden. In einer abschließenden Gesamtschau sollen die normativen Inhalte den realen Verhältnissen gegenübergestellt werden.Heim und Heimat zu verlassen, fällt niemandem leicht. Statistiken des UN- Flüchtlingshilfewerks UNHCR zufolge sind gegenwärtig weltweit über 68 Millionen Menschen auf der Flucht. Gewaltsame Konflikte, Vertreibungen, Naturkatastrophen und schwere Menschenrechtsverletzungen zwingen viele Menschen, ihr Heimatland zu verlassen und auf die Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft zu hoffen. Auch mangelnde wirtschaftliche Perspektiven veranlassen immer mehr Menschen dazu, andernorts einen Neustart zu wagen.Vor dem Hintergrund des seit Mitte des Jahres 2015 stetig wachsenden Menschenandrangs werden derzeit in migrationspolitischen Debatten insbesondere geeignete Maßnahmen zur Eindämmung illegaler Migranten (Sekundärmigration) diskutiert. Dass "sich eine Situation wie 2015 nicht wiederhol[en] [darf]", findet auch im aktuellen Koalitionsvertrag schriftliche Verankerung. Um den nicht abreißenden Migrantenzustrom in den Griff zu bekommen, wurde deshalb im Rahmen des Koalitionsausschusses vom 5. Juli 2018 in Deutschland die Idee zur Errichtung sogenannter "Transitzentren" an der Landesgrenze zu Österreich beschlossen. In Ungarn gibt es bereits ein ähnliches Modell.