Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 11 Punkte (vollbefriedigend), Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar: "Verteidigung im Strafverfahren", Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit widmet sich den Rahmenbedingungen für die Arbeit des Strafverteidigers im Nationalsozialismus. Ausgehend von der Zerschlagung der freien Anwaltschaft soll die Rechts- und Justizpolitik der Nationalsozialisten, die Neuordnung der Strafprozessordnung (StPO) und der Gerichtsverfassung dargelegt werden. Diesen Ausführungen folgt eine Fokussierung auf das Bild des Strafverteidigers im Schrifttum. Die Versuche der Nationalsozialisten die Strafverteidiger an ihre Ideologie zu binden, ihre nationalsozialistischen Leitbilder durchzusetzen und zu kontrollieren, werden im Folgenden dargelegt. Mündeten diese doch in die faktische Beseitigung der Unabhängigkeit der Strafverteidiger.
Schließlich erfolgt ein kurzer Rückblick auf die Rolle der Justiz nach 1945.