Das Schweizerische Steuerstrafrecht teilt sich in zwei verschiedene Strafrechtssysteme auf. Das «Konzept StHG/DBG» bei den Einkommens- und Vermögenssteuern sowie das «Konzept VStrR» bei den im Selbstveranlagungssystem erhobenen Abgaben des Bundes. Bei einem Steuerdelikt, das beide Konzepte der Steuerstraftaten erfüllt, kommen verschiedene Strafbestimmungen und Verfahren zur Anwendung. Die Autorin zeigt auf, warum das Fehlen eines Gesamtkonzeptes für das schweizerische Steuerstrafrecht unbefriedigend ist.