Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Unternehmensgründung, Start-ups, Businesspläne, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der Seminararbeit ist es, die steuerlichen Unterschiede der Rechtsformen von Unternehmen zu erarbeiten, um hieraus abzuleiten, ob sich die Wahl einer bestimmten Rechtsform als steuerlich optimal herausstellt. Hierzu wird unterstellt, dass sich die Rechtsformwahl an der Nutzenmaximierung orientiert. Dadurch, dass die einzelnen Rechtsformen unterschiedlichen Steuerbelastungen unterliegen, wird zur Zielerreichung ein Belastungsvergleich erstellt. Dieser soll die unterschiedliche Steuerlast der einzelnen Rechtsformen darstellen und aufzeigen, in welchen Szenarien sich eine Rechtsform von den anderen Rechtsformen abhebt und wann der Rechtsformwechsel aus steuerlicher Sicht sinnvoll erscheint. Dadurch, dass sowohl das Zivilrecht als auch das Steuerrecht in stetigem Wandel sind, stellen die Ergebnisse eine Momentaufnahme dar.Die Rechtsformwahl stellt bei Unternehmensgründung oder während der laufenden Geschäftstätigkeit eine langfristige, aber nicht irreversible Entscheidung dar. Bei Unternehmensgründung wird sich erstmalig die Frage der Rechtsformwahl gestellt. Aber auch während des Unternehmenslebenszyklusses können sich Veränderungen ergeben, die dazu führen können, über eine geeignetere Rechtsform zu diskutieren. Veränderungen können intern – z.B. im Rahmen der Gesellschafterstruktur oder der Geschäftspolitik – aber auch extern sein. Zu den externen Faktoren gehören u.a. der technologische Fortschritt, steuerliche und rechtliche Veränderungen oder auch soziokulturelle Wandlungen. Zu den wichtigsten Entscheidungskriterien gehören sicherlich die Haftungsverhältnisse, Kapital- und Gewinnbeteiligungen, Steuerbelastungen, Bonitätsunterschiede, Publizitätspflichten und deren Aufwendungen sowie Strukturierungsmöglichkeiten.Die verschiedenen Rechtsformen werden zivil- und steuerrechtlich unterschiedlich behandelt. Die Gesamtbesteuerung der einzelnen Rechtsformen ist unterschiedlich zueinander und von verschiedenen Einflussfaktoren abhängig. Aufgrund dieser Einflussfaktoren kann keine Gesellschaft von vornherein steuerlich als vorteilhaft dargestellt werden. Insofern bedarf es einer umfassenden Planung und Analyse des künftigen wirtschaftlichen Erfolgs, um hieraus eine möglichst geringe Steuerbelastung ableiten zu können.