Mit der Bestimmung eines eigenständigen normativ-kritischen Bezugspunktes Sozialer Arbeit knüpft die Autorin an eine für die professionelle und disziplinäre Autonomie Sozialer Arbeit grundlegende Frage an und beantwortet sie in einer neuen Weise. Ausgehend vom Gegenstand Sozialer Arbeit entwickelt sie systematisch-analytisch einen aus der inhaltlichen Bestimmung des Gegenstandes entfalteten Bezugspunkt. Mittels der Kategorie der Staatsbürgerschaft relationiert sie das für die Analyse und Bearbeitung der Sozialen Arbeit grundlegende konfliktäre Verhältnis von Individuum und Gesellschaft deskriptiv und normativ und stellt die "Realisierung des historisch hervorgebrachten gleich-freien Staatsbürgerstatus (der Ergebnis und Voraussetzung demokratischer Praxis ist)" als leitenden eigenständigen Bezugspunkt Sozialer Arbeit heraus. Dieser ermöglicht als prozessual kritischer Maßstab sowohl die sozial integrative Vermittlungsfunktion Sozialer Arbeit kritisch in den Blick zu nehmen als auch die eigene professionelle Praxis: So ist eine demokratische Ausgestaltung dieser (auf struktureller und institutioneller Ebene wie auf der Handlungsebene) ausschlaggebend für deren normative Rechtfertigung.