<p>Seit der Finanzkrise 2008 beteiligen sich staatliche Institutionen zunehmend an Unternehmen in existenziellen Krisen zu Zwecken derer Rettung. Die Arbeit analysiert gesellschaftsrechtliche Aspekte der wesentlichen Stabilisierungsgesetze wie dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz, dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz und dem Energiesicherungsgesetz. Sie zeigt die Entwicklung eines Standardverfahrens für Rettungsmaßnahmen auf und plädiert für ein allgemeines Krisensondergesellschaftsrecht. Dieses soll auf dem bestehenden Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz basieren und als rechtlicher Rahmen für außergewöhnliche Krisensituationen dienen. Die Arbeit entwickelt dabei die wesentlichen Eckpfeiler eines möglichen „Krisenbeteiligungsrahmengesetzes“.</p>