Die Arbeit untersucht die Strafbarkeit von Submissionsabsprachen nach den Sondertatbeständen des deutschen, französischen und italienischen Rechts und würdigt einschlägige Initiativen auf EU-Ebene. Anlass der Darstellung waren die deutschen Tendenzen (von Gesetzgeber und Schrifttum) zur Einbeziehung des Veranstalters einer Ausschreibung in die Strafbarkeit von § 298 StGB. Der Schwerpunkt des deutschrechtlichen Teils liegt in der Analyse des Merkmals „rechtswidrige Absprache“ bei konkludenter Verweisung auf § 1 GWB. Exemplarisch untersucht der Autor horizontale Absprachen wie Schutzangebote, Stillhalteabkommen, Bietergemeinschaften, Marktinformationssysteme und vertikale Absprachen zwischen Anbietern und der Veranstalterseite auf ihre Strafbarkeit hin. In paralleler Vorgehensweise stellt er dazu die Auslandsrechte und die europäischen Initiativen aus dem Grünbuch der Kommission, dem Corpus Juris und der „Europa-Delikte“ dar und würdigt sie rechtlich. Aus der Summe der aufgeworfenen Kritik wird ein eigener Tatbestandsentwurf gebildet, der über die bisher inkriminierten Einflussnahmen auch die absprachebedingte „Nichtausschreibung trotz Ausschreibungspflicht“ erfasst.