Die Isolierung der Rechtswissenschaft von (anderen) Sozialwissenschaften stößt zunehmend auf Kritik. Relativ weit vorgeschritten ist die sozialwissenschaftliche und praxisbezogene Arbeit auf dem Gebiet der Kriminalpolitik. Die Erklärungen, die für »abweichendes Verhalten« gegeben werden, und die Reaktionen darauf offenbaren zugleich besonders deutlich, welches Verhältnis eine Gesellschaft ganz allgemein zu den Normen hat, die sie hervorbringt und die sie beherrschen.