Durch das Inkrafttreten des 9. Anderungsgesetzes zum Versicherungsaufsichtsgesetz wurde 77 Abs. 2 VAG mit Wirkung zum 01.01.2008 um ein Aufrechnungsverbot erganzt. Diese Neuregelung des 77 VAG und ein parallel dazu laufendes Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis des Aufrechnungsverbots konnen erhebliches Problempotenzial fur die Ruckversicherungsunternehmen mit sich bringen. Die vorliegende Studie befasst sich detailliert mit den Auswirkungen, welche die Neuerungen in der Gesetzgebung auf die Rckversicherungsbranche haben.