Nachdem der Bundesgesetzgeber zur Verwirklichung seiner Ziele zum Ausbau der Verkehrs- und Energieinfrastrukturen sowie der erneuerbaren Energien zunächst das Fach- und Bauplanungsrecht modifiziert hatte, ist nun das ROG mit dem ROG-Änderungsgesetz vom 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88) - zum Teil tiefgreifend - novelliert und in seiner Bedeutung weiter gestärkt worden. Mit Rücksicht auf die Abweichungsgesetzgebung der Länder (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 GG) tritt das ROG-Änderungsgesetz erst am 28. September 2023 in Kraft.
Das ROG-Änderungsgesetz vom 22. März 2023 novelliert das Raumordnungsgesetz wesentlich:
Der ROG Kommentar zeichnet sich durch eine praxisgerechte und systematische Kommentierung mit wissenschaftlichem Anspruch aus. Die herrschende Meinung wird durch sorgfältige Auswertung von Rechtsprechung und Schrifttum im Detail nachgezeichnet und kritisch beleuchtet; dies schafft Verlässlichkeit in der praktischen Arbeit. Der Kommentar stellt darüber hinaus die Rechtslage nicht nur dar, sondern gibt - unter Berücksichtigung der verfassungs- und europarechtlichen Dimensionen - innovative Impulse für die Fortentwicklung des Rechts. Abweichende Landesregelungen werden ebenfalls in die Kommentierung einbezogen und gewürdigt.
Vor diesem Hintergrund richtet sich der Kommentar sowohl an Praktiker:innen in Behörden, Ministerien und Anwaltschaft als auch an die Wissenschaft.
Ihre Vorteile:
Autoren: Dr. Boas Kümper, Münster, Wiss. Referent am ZIR Münster Dr. Alexander Milstein, Gevelsberg, Richter am VG Düsseldorf Dr. Samuel Thomann, Stuttgart, Richter am VG Stuttgart Dr. Stephan Wagner, Selm, Akad. Rat an der Universität Münster