Reverse Engineering im Spannungsfeld der Sonderschutzrechte

Eine urheber-, patent- und lauterkeitsrechtliche Analyse des Reverse Engineering vor dem Hintergrund des harmonisierten Geheimnisschutzrechts

In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 legalisiert das neue deutsche Geheimnisschutzrecht in § 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG erstmals ausdrücklich das Phänomen des Reverse Engineering. Gegenstand der Arbeit ist eine umfassende Untersuchung der neuen Reverse Engineering-Freiheit. Hierzu entwickelt der Autor eine der Realität des Wirtschaftslebens Rechnung tragende Definition des Reverse Engineering. Nach einer praxisorientierten Auslegung des § 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG werden dessen Auswirkungen auf den gesamten unternehmerischen Know-how-Schutz beleuchtet. Im Mittelpunkt stehen dabei die Folgen für das Urheber-, Patent- und Lauterkeitsrecht. Der Autor entwickelt hierbei zielorientierte Lösungsvorschläge für bisher unbeantwortete Rechtsfragen.

Januar 2022, ca. 264 Seiten, Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht, Bd. 131, Deutsch
Nomos
978-3-8487-8364-9

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