Das Repetitorium befasst sich mit den für die gesamte Rechtsordnung wichtigen Einleitungsartikeln sowie dem Personenrecht.
Thematisiert werden unter anderem das Recht der natürlichen und juristischen Personen im Allgemeinen sowie das Vereins- und das Stiftungsrecht. Der besondere Schwerpunkt liegt auf den Ausführungen zum Persönlichkeitsschutz. Durch zahlreiche Verweise und Einbezug der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gewährleistet das Repetitorium Aktualität und Praxisnähe und ist so für Studierende, Kandidierende der Anwaltsprüfung sowie weitere interessierte Personen gleichermassen geeignet.