In Deutschland ist die Genossenschaft eine der Organisationsformen, die seit Jahren am wenigsten von Insolvenzen betroffen ist. Die neue EU-Verordnung über die Europäische Genossenschaft „Societas Cooperativa Europaea“ (SCE), ist fortan neben dem deutschen Recht gültig. Dies hat dazu geführt, dass Deutschland sein bisheriges Genossenschaftsrecht aktualisiert hat, sodass die deutschen Genossenschaften auch in Zukunft neben der SCE weiterhin wettbewerbsfähig bleiben können. Die eingetragene Genossenschaft (eG) muss im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) aus einem bestimmten Zweck und zur Förderung seiner Mitglieder gegründet werden. Das heißt, dass die Mitglieder einen gemeinschaftlichen und förderlichen Erwerb im Rahmen eines Gemeinschaftsbetriebs betreiben.