Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,3, Hochschule Fresenius Idstein (Onlineplus), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit Qualitätsmanagement im Rettungsdienst. Zunächst stellt die Projektarbeit die Grundlagen eines Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen inklusive der dazugehörigen gesetzlichen Anforderungen dar. Zusätzlich betont die Arbeit, dass es im Rettungsdienst nach der Einführung des Notfallsanitätergesetzes zu einer Besonderheit gekommen ist. Diese Besonderheit ist die Ausarbeitung und Einführung eines medizinischen Qualitätsmanagements zur Evaluation durchgeführter medizinischer Maßnahmen durch nicht ärztliches Rettungsdienstpersonal. Im weiteren Verlauf der Projektarbeit geht diese auf die Unterschiede vom internen und externen Qualitätsmanagement ein und stellt Vor- und Nachteile des jeweiligen Modells dar. Beim externen Qualitätsmanagementmodell bezieht sich das Projekt auf das im Rettungsdienst meist verbreitete System nach der DIN EN ISO 9001:2015 und das selten angewendete System nach der DIN EN ISO 15224:2012. Im abschließenden Fazit kommt das Projekt zu der Entscheidung, welches der drei hier behandelten Qualitätsmanagementsysteme auf Grund der Abwägung von Vor- und Nachteilen am besten geeignet ist für die Implementierung im Rettungsdienst.Das Qualitätsmanagement gewinnt seit mehreren Jahren immer mehr an Bedeutung im Gesundheitswesen. Dies gilt nicht nur in der ambulanten und stationären Patientenversorgung, sondern auch in der präklinischen Akutversorgung - dem Rettungsdienst. Der Stellenwert eines Qualitätsmanagements im Rettungsdienst ist nicht nur bei den Rettungsdienstbetreibern gestiegen, sondern besonders bei den Kostenträgern. Die Kostenträger fordern inzwischen regelhaft ein funktionierendes Qualitätsmanagement bei den Entgeltverhandlungen. Allerdings honorieren die Kostenträger die Einführung eines Qualitätsmanagements durch einen erhöhten Abschlag beim Entgelt für die geleisteten Einsätze. Dieses soll dafür sorgen, dass die Hemmschwelle für die Einführung bei den Rettungsdienstbetreibern minimiert wird.