Dieses Werk versucht, in einführender Absicht und auf knappem Raum, ein Bild des in der Schweiz geltenden Privatrechts in jenem Jahrhundert zu vermitteln, in dem es gleich doppelt gründlich umgestaltet wurde. Einmal durch die weitgehende Durchkodifizierung, sodann durch die räumliche Vereinheitlichung auf Bundesebene. Den zeitlichen Schwerpunkt bildet demnach die Mitte des 19. Jahrhunderts, d.h. jene Zeit, in der noch vor dem Ringen um die gesamteidgenössische Privatrechtseinheit eine gewisse faktische Vereinheitlichung zu erkennen war, die ihrerseits eine im Wesentlichen gleichmässige soziale Entwicklung widerspiegelte. Bereits dadurch wird die konkrete Richtung der Darstellung sichtbar: Im Grunde bietet sie eine Sozialgeschichte, die dem Recht und seinem vielfältigen Interagieren mit ausserrechtlichen Faktoren besonderes Augenmerk schenkt. Dass die klassische Dogmengeschichte dabei keine zentrale Rolle spielt, ergibt sich daraus, sowie aus der Singularität einer Rechtsentwicklung, die der Rechtswissenschaft lange bloss bescheidene Entfaltungsmöglichkeiten bot. Inhalt: Das Werk umfasst zwei Teile. Im ersten (�� 1-5) werden Vereinheitlichung, Kodifikation und Rechtswissenschaft in ihren vielfältigen Beziehungen zueinander erörtert, im zweiten (�� 6-10) die wichtigsten privatrechtlichen Institute (Allgemeine Rechtsfähigkeit, Vertrag, Privatautonomie, Eigentum) vor dem Hintergrund der Sozialentwicklung erörtert.