Die Arbeit untersucht die Möglichkeit der Schaffung eines Europäischen Urheberrechts als Verordnung. Nach einer Analyse der Kompetenzen der Union im Urheberrecht vergleicht der Verfasser die bisher verfolgte Harmonisierungsmethode mittels Richtlinien mit einer möglichen Unionsurheberrechtsverordnung. Sodann geht er der Frage nach, welche materiellrechtlichen Bereiche des Urheberrechts vor dem Hintergrund der Kompetenzen der Union Teil einer Urheberrechtsverordnung sein könnten. Schließlich untersucht er, ob eine Urheberrechtsverordnung zwingend die nationalen Urheberrechte verdrängen müsste oder ob nicht eine Parallelität von Unionsurheberrecht und nationalen Urheberrechten möglich ist.