Die Software zur Lohn- und Gehaltsermittlung ab 1.1.2024 mit ausführlichen Erläuterungen!
Die Funktionalitäten:
Hinweis: Der zugrundeliegende amtliche Programmablaufplan vom 3.11.23 für die Berechnung der Lohnsteuer ab 1.1.2024 berücksichtigt noch nicht die möglichen Änderungen durch das noch
nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz. Diesbezüglich
wird Anfang 2024 - nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens - ein geänderter
Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung mit weiteren Einzelheiten
zur Korrektur des Lohnsteuerabzugs bekannt gemacht. Das dann (voraussichtlich Februar 2024) folgende Update mit ebenfalls aktualisierten Erläuterungen ist bereits im Preis enthalten.