Offenlegungs- und Mitteilungspflichten nach § 67 AktG
Von:
Cekin, MesutMit dem Risikobegrenzungsgesetz von 2008 hat der deutsche Gesetzgeber unter anderem die Regelungen über das Aktienregister in § 67 AktG grundlegend reformiert. Ziel der Reform war die Schaffung größerer Transparenz im Hinblick auf die Beteiligung von Finanzinvestoren an deutschen Aktiengesellschaften, die sich unter den konzern- und kapitalmarktrechtlichen Meldeschwellen bewegen. Diese Untersuchung arbeitet die mit der Auslegung dieser neuen Vorschrift und deren systematischer Einordnung verbundenen Rechtsfragen auf.
März 2012, ca. 188 Seiten, Europäische Hochschulschriften Recht, Bd. 5299, Deutsch
Peter Lang
978-3-631-62221-6
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