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12. Zürcher Tagung zur Geldwäschereibekämpfung

Datum:
Uhrzeit:
Ort:
01.10.2024
11.30 - 15.45 Uhr
Lake Side, Bellerivestrasse 170, 8008 Zürich

Künstliche Intelligenz (KI/AI) ist in aller Leute Mund und Thema vieler Tagungen, Seminarien und Fachreferate. Handelt es sich bei dieser Aufmerksamkeit nur um einen Hype oder ist die neue Technologie unverzichtbar für den Fortbestand und die Weiterentwicklung von Wirtschaft, Verwaltung und weiterer Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens? Im ersten Teil der diesjährigen Zürcher Tagung zur Geldwäschereibekämpfung gehen wir daher folgenden Fragen nach: Welche Chancen und Risiken birgt die KI bei der Geldwäschereibekämpfung? Ist der Einsatz von KI aufgrund der bestehenden Rechtsgrundlagen überhaupt zulässig? Welche Aspekte sind zu beachten, wenn sich ein Finanzintermediär (z.B. eine Bank) dazu entschliesst, KI zur Geldwäschereibekämpfung zu nutzen? Gibt es nebst datenschutzrechtlichen auch Sicherheitsrisiken (z. B. manipulierte Daten)? Auf diese und weitere Fragen versuchen die Referierenden des ersten Teils der Tagung eine Antwort zu geben.

Im zweiten Teil des Seminars steht die «Botschaft des Bundesrates zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung» vom 22. Mai 2024 im Zentrum. Zwei Referierende des Staatssekretariates für internationale Finanzfragen (SIF) präsentieren die Kernelemente der bundesrätlichen Botschaft. Dazu gehören das Register der wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen und die Unterstellung der Rechtsanwaltschaft und der Rechtsberatung unter das GwG. In einer Replik unterziehen zwei selbständig tätige Rechtsanwälte die bundesrätliche Vorlage einer kritischen Würdigung. Diese kontradiktorische Präsentation soll die Meinungsbildung der Teilnehmenden verstärken und weiter schärfen.

 

Die Tagung richtet sich vor allem an Compliance Officer, Inhouse Counsel, an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an Angehörige von Aufsichts-, Polizei-, Strafuntersuchungs- und Strafgerichtsbehörden sowie an Mitarbeitende von Revisionsgesellschaften und dem GwG unterstellten Finanzintermediären.