Zum Werk Der Münchener Kommentar vereint das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen. Band 2 behandelt die §§ 241-310 BGB und aktualisiert damit den ersten Teil des praxiswichtigen Allgemeinen Schuldrechts. Vorteile auf einen Blickhoher Praxisnutzenwissenschaftliche Reputationverlässliche Zitatquelle Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariat, Behörden, Unternehmen.