Möglichkeiten und Grenzen zum vertraglichen Schutz eines haftpflichtigen Dritten im Rahmen einer Sachversicherung

Dargestellt am Beispiel der Sachversicherung

In vielen Sachversicherungen, wie etwa in der Gebäudeversicherung, sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung einen konkludenten Regressverzicht zu Gunsten eines haftpflichtigen Dritten, etwa des Mieters, wenn der Dritte den Schaden nur leichtfahrlässig verursacht hat. Da die Abgrenzung der leichten von der groben Fahrlässigkeit in der Praxis Schwierigkeiten bereitet, initiierten die Sach- und Haftpflichtversicherer im Jahre 2009 das Teilungsabkommen-Mieterregress, das die Regressabwicklung unter Ausschaltung des Dritten erleichtern sollte. Der Autor beleuchtet die Regressabwicklung in der Gebäudeversicherung nach den geänderten Rahmenbedingungen. Er entwickelt anhand von Beispielen aus Rechtsprechung und Literatur und basierend auf der Gesetzessystematik geeignete Rechtsprinzipien, die die Regressabwicklung erleichtern sollen. Das Buch untersucht dabei zentrale Themen des Versicherungsvertragsrechts, wie den Mieterregress, die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls, den Quotenanspruch sowie den Regressverzicht.

April 2017, ca. 160 Seiten, Europäische Hochschulschriften Recht, Bd. 5930, Deutsch
Peter Lang
978-3-631-72485-9

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