Jetzt bestellen : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Mitwirkungsbeiträge der nicht darlegungs- und beweisbelasteten Partei zur Sachverhaltsfeststellung im Zivilprozess

Welchen Beitrag muss die nicht darlegungs- und beweisbelastete Partei leisten, um zur Sachverhaltsfeststellung im Zivilprozess beizutragen? Noch immer wird bei dieser Frage auf den vermeintlichen Grundsatz verwiesen, dass keine Partei gehalten sei, dem Gegner das Material für seinen Prozesssieg zu verschaffen. Ausgehend von einer Untersuchung der Grundlagen der Sachverhaltsermittlung im Zivilprozess widmet sich die Arbeit den Erklärungslasten der Parteien sowie dem Zugang zu Beweismitteln der nicht beweisbelasteten Partei. Im Ergebnis wird eine stärkere Mitverantwortung der nicht darlegungs- und beweisbelasteten Partei unter gleichzeitiger Wahrung ihrer berechtigten Interessen befürwortet.

August 2023, ca. 343 Seiten, Schriften zum Prozess- und Verfahrensrecht, Bd. 10, Deutsch
Nomos
978-3-7560-0756-1

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