Kartellverstöße grenzüberschreitender oder global tätiger Unternehmen können zahlreiche Märkte berühren und werden mitunter von mehreren Staaten verfolgt. In der Praxis ist es im Verhältnis zwischen den USA und der Europäischen Union besonders häufig zu parallelen Verfahren zur Ahndung solcher Kartelle gekommen. Aber auch innerhalb der Europäischen Union ist nach der Reform des europäischen Kartellrechts jede Wettbewerbsbehörde im Netzwerk, mithin die Europäische Kommission und die nationalen Kartellbehörden, zur Anwendung der Art. 101 AEUV (Ex-Art. 81 EG) und 102 AEUV (Ex-Art. 82 EG) befugt. Die in diesem Band vorgelegte Dissertation wirft die Frage nach der Zulässigkeit und den Grenzen einer Mehrfachsanktionierung sowie nach der Geltung und Reichweite des Verbots der Doppelbestrafung (Ne bis in idem) auf. Der Grundsatz Ne bis in idem verbietet die doppelte Verfolgung und Bestrafung wegen derselben Straftat. Er ist zwar Bestandteil vieler nationaler Rechtsordnungen und etwa auch in internationalen Vertragswerken, wie zum Beispiel in einem Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, verankert. Es fehlt jedoch an zwischenstaatlichen Regelungen über das Verbot der Doppelbestrafung oder die Anrechnung wechselseitiger Sanktionen. Die Arbeit wartet mit einer ausführlichen Entscheidungsanalyse der europäischen Judikatur zur Frage von Mehrfachsanktionen in internationalen Kartellfällen auf und entwickelt eigene praktikable Lösungsansätze. Angeregt wird zudem eine Neuausrichtung der behördlichen Bußgeldbemessungsgrundlagen in Europa und den USA, um Schutz vor unbilliger Mehrfachbestrafung zu verankern. Das FIW knüpft mit dieser Arbeit thematisch an Band 224 der Schriftenreihe (Autor Dr. Ilja Baudisch) an und freut sich, eine Schrift vorzulegen, die von erheblicher praktischer und wissenschaftlicher Bedeutung ist. Wir wünschen ihr eine gute Aufnahme und weite Verbreitung.