Inhalt
- Recht des Kreditwesens (KWG, CRR, SAG, PfandBG etc.), Risikomanagement und begleitende Verordnungen und Verwaltungspraxis
- Recht und Praxis der Geldwäschebekämpfung
- Regularien des Investmentgesschäfts (KAGB, OGAW, AIFMD etc.)
- Kapitalmärkte, Börsenhandel und Schuldverschreibungen
- Aufsicht über den Wertpapierhandel, Derivate, Short Selling
- Zahlungsverkehr (ZAG. ZKG), Einlagensicherung, Verbraucherschutz
- Bilanzierung und Prüfungen
- Jeweils alle deutschen und EU-Rechtsquellen
Zur Ergänzungslieferung
Das Schlussquartal des Jahres und der Jahresbeginn sind traditionell geprägt vom Inkrafttreten zahlreicher Normen aus Gesetzgebungsverfahren, u.a. wie folgt:
Durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz wurden bis zum 1.1.2022 noch das FinDAG, das KWG, das KAGB, das WpHG und das ZAG geändert.
Das Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz änderte unter anderem das KWG, das KAGB, das WpHG, das WpIG, das BörsG, das WpPG und das VermAnlG.
Das Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes änderte, wie der Name schon sagt, das Stabilisierungsfondsgesetz und das Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz.
Die Verordnung (EU) 2019/876 - besser bekannt unter dem Namen CRR II - änderte die CRR. Aus den verbundenen Begleitmaßnahmen resultierten Anpassungen in diversen Durchführungsrechtsakten und Meldebestimmungen. Ebenfalls geändert wurden die MiFIR, die Benchmark-Verordnung und die PRIIPS-Verordnung.
Darüber hinaus wurden mit dieser EL eine ganze Reihe von Rundschreiben, Merkblätter und FAQs der BaFin aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht, unter anderem die MaBail-in und die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz.
Neu aufgenommen wurde u.a. das BaFin Schreiben Anwendung der neuen Vorschriften der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV), das Rundschreiben 16/2021(BA) zu weiteren Anforderungen an eigene LGD-Schätzungen sowie die EBA- und ESMA-Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1753 der Kommission vom 1. Oktober 2021 regelte die Gleichwertigkeit der aufsichtlichen und rechtlichen Anforderungen bestimmter Drittländer und Gebiete für die Zwecke der Behandlung von Risikopositionen gemäß der CRR.
EBA Leitlinien "zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung" ergänzen nun den Normenbestand mit Blick auf die Geldwäschebekämpfung.
Zielgruppe
Für Banken, Sparkassen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen, Wertpapierhandel, Bankaufsichtsbehörden, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung.