Zur Ergänzungslieferung
Die 201. Ergänzungslieferung enthält insbesondere die Änderungen der kostenrechtlichen Regelungen durch das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 - KostBRÄG 2025), welche voraussichtlich. mWv 1.6.2025 in Kraft treten.
Zielgruppe
Für alle Juristinnen und Juristen.