Akademische Arbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 3,0, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit macht es sich zum Ziel, die Rechtsgrundlagen und Problemfälle beim Einsatz von Drohnen durch die Polizei zu beleuchten. Hierzu soll zunächst definiert werden, was eine Drohne ist und wie die technischen Details aussehen. Sodann soll die neue Luftverkehrsordnung dargestellt werden. Im weiteren Verlauf gilt es die Rechtsgrundlage zum Einsatz von Drohnen darzustellen. Hier soll insbesondere der Eingriff in die Grundrechte, sowie die Ermächtigung für diesen Eingriff diskutiert werden. Da es derzeit keine explizite Ermächtigungsgrundlage für den Einsatz von Drohnen gibt, wird anhand von einem Fallbeispiel die präventive Rechtsgrundlage dargestellt und erörtert. In einer zusammenfassenden Abschlussbetrachtung wird festzustellen sein, wie die künftige Rechtsgrundlage aussehen könnte.Bereits im ersten Weltkrieg fanden Experimente mit unbemannten Fluggeräten statt. Damals war jedoch im Gegensatz zu heute die Fernsteuertechnik noch nicht annähernd so fortgeschritten, dass ein einsatzfähiges unbemanntes Fluggerät gesteuert werden konnte. Drohnen gibt es derzeit in allen Größen und finden für einen breitgefächerten Bereich Anwendung. Dabei ist das einfache "Beobachten" die Hauptaufgabe der unbemannten Fluggeräte. Sie werden angewendet für Luftaufnahmen, Wetterbeobachtung, zur Aufklärung auf hoher See, für Filmproduktionen sowie für etliche weitere Bereiche. Auch die Polizei scheut sich nicht vor der Zukunftstechnologie Drohne. 2009 wurde erstmals bekanntgegeben, dass die Polizei NRW zwei Überwachungsdrohnen mit elektrischem Antrieb einsetzt.