Mit der Neuausgestaltung des Geheimnisschutzes durch die sogenannte Know-how-Richtlinie (EU) 2016/943 und der Umsetzung ins nationale Recht durch das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) genießen Inhaber von Know-how bzw. Geschäftsgeheimnissen einen gegenüber den §§ 17 ff. UWG a.F. umfassenderen Schutz. Thomas Hohendorf untersucht, inwieweit sich der nunmehr geltende Schutz dem Schutzumfang der anerkannten Immaterialgüterrechte angenähert hat. Zudem beantwortet er, ob und wie sich ein solch umfangreicher Schutz von Know-how insbesondere hinsichtlich Legitimation und Schutzprinzipien überhaupt systematisch in das Recht des geistigen Eigentums einfügen lässt. Dabei berücksichtigt er auch den englischen sowie US-amerikanischen Geheimnisschutz und setzt sich mit den von Gesetzgeber und Literatur bisher gegen ein Exklusivrecht angeführten Gründen auseinander.<br /><br />Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Sevilla; 2015 Erstes Staatsexamen; 2017 LL.M. (Kings College) London; 2019 Promotion (HU Berlin); seit 2019 Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin.