Keilschriftrecht zwischen Theorie und Praxis

Das Recht spielte in den staatlich organisierten Gesellschaften des Alten Orients eine herausragende Rolle. Die funktionale Bedeutung dieses gesellschaftlichen Überbaus spiegelt sich in der keilschriftlichen Überlieferung vom 3. bis 1. Jahrtausend v.Chr. auch in der Intensität, mit der Schriftlichkeit im weitesten Sinne in den Dienst des Rechts gestellt wird: Rechtssammlungen veranschaulichen die systematisierte bzw. theoretische Auseinandersetzung mit Recht, Urkunden dokumentieren die Rechtspraxis im Einzelfall, und zwischen 'Theorie' und 'Praxis' stehen Texte wie königliche Erlasse und Dienstanweisungen sowie curriculare Texte zu Lehr- und Lernzwecken. Obwohl diese Textzeugnisse das Rechtswesen, die Normen, die Ordnungsstrukturen und die Rechtspraktiken in unterschiedlichen Perspektiven beleuchten, war ihr Verhältnis zueinander im Einzelnen bislang oft unklar. Der Sammelband untersucht in Fallstudien zu zentralen Überlieferungsstrecken vom 3. bis 1. Jahrtausend v.Chr. das Verhältnis von Textzeugnissen des Keilschriftrechts zwischen Theorie und Praxis.

August 2026, ca. 628 Seiten, Episteme in Bewegung, Bd. 43, Deutsch
Harrassowitz Verlag
978-3-447-12452-2

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