Zum Werk Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht um; das Gesetz trat am 2. Juli 2023 nach einem turbulenten Gesetzgebungsverfahren in Kraft. Das Ziel ist, einen höheren Hinweisgeberschutz mit den Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung, die zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, so in Einklang zu bringen, dass bürokratische Belastungen handhabbar bleiben. Das vorliegende Werk kommentiert das neue Recht und bietet Rechtssicherheit bei der Anwendung der neuen Materie. Vorteile auf einen Blick