Diese Freiburger Dissertation untersucht, welche Handlungsbefugnisse einer ausländischen Konkursverwaltung in der Schweiz zukommen, und beleuchtet die folgenden Fälle: Handlungsbefugnisse ohne Konkursanerkennung, Antragsrechte im Rahmen der internationalen Rechtshilfe, Prozessführungsbefugnis nach Konkursanerkennung, Handlungsbefugnisse im Rahmen eines Hilfskonkursverfahrens und Handlungsbefugnisse nach Verzicht auf den Hilfskonkurs. Dabei analysiert die Dissertation auch die Änderungen, welche mit der IPRG-Revision vom 1. Januar 2019 verbunden waren, und arbeitet die Unterschiede zum europäischen Insolvenzrecht heraus. Abgerundet wird die Arbeit mit Vorschlägen de lege ferenda, welche die Harmonisierung mit dem europäischen Insolvenzrecht erleichtern und so die Verfahrenseffizienz insgesamt erhöhen würden.