Die europäischen Grundrechte haben eine intensive Konjunktur vor allem in den Bereichen Daten- und Klimaschutz. Dort haben sie auch eine wichtige Funktion, um die UN-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, welche Maßnahmen zum Klimaschutz umfassen (SDG 13). Inwieweit bestehen Ansprüche auf Klimaschutz parallel zum BVerfG-Klimabeschluss? Die EGMR-Judikatur wird durchgehend stark einbezogen, ist sie doch vielfach noch immer Leitbild für die Auslegung der EGRC. Das gilt vor allem für die kommunikativen Grundrechte mit dem Dauerkonflikt zwischen Medienberichterstattung und Persönlichkeitsrecht. Insgesamt hat sich die EU-Grundrechtsdogmatik sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur erheblich fortentwickelt und wird umfassend kritisch gewürdigt – so zur Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Das gilt auch für die neue Rolle des BVerfG zur Durchsetzung der EU-Grundrechte und für die Flüchtlingsproblematik.