Jetzt bestellen : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Gütesiegel

Vertrauensbonus für Online-Shops?
Online-Shops, die Gütesiegel tragen, garantieren den Verbrauchern, dass bestimmte Qualitätskriterien und Rechtsvorschriften eingehalten werden. Die bekanntesten Gütesiegel sind derzeit "Trusted Shops" (10) , "WebTrust" (9) und "SaferShopping (TÜV)" (7) . Betreiber von Online-Shops müssen abwägen, ob sie tatsächlich das Vertrauen der Kunden und zusätzlichen Umsatz bekommen, wenn sie dafür die Kosten für ein Zertifizierungs- und Prüfverfahren zahlen müssen. Seitens der Presse gibt es aber auch schon Empfehlungen Seiten ohne ein solches Siegel zu meiden. (11)
April 2005, 11 Seiten, Deutsch
GBI-GENIOS VERLAG
9783737926614

Weitere Titel zum Thema