<p>Zur Erfüllung seiner Aufgaben kauft der Staat mangels eigener Kapazitäten Güter und Dienstleistungen am Markt ein. Der Begriff der Beschaffungsautonomie beschreibt den administrativen Spielraum, über das „Ob“ und das „Was“ der Beschaffung zu entscheiden. Die Arbeit leitet die Grundlagen der Beschaffungsautonomie her und zeigt ihre Grenzen auf. Dazu beschäftigt sich die Verfasserin mit der Systematik und dem Ablauf der öffentlichen Bedarfsdeckung, den verfassungsrechtlichen Grundlagen dieses Spielraums sowie den (vergabe-)rechtlichen Grenzen. Insbesondere das Gebot der Produktneutralität und die dazu ergangene Rechtsprechung wird untersucht. Die Arbeit richtet sich an alle vom Vergaberecht betroffenen Kreise.</p>