Die Einziehung von Erträgen aus Straftaten führt bei transnationalen Sachverhalten zu komplexen Fragestellungen. Bei verurteilungsunabhängigen Formen sind die Möglichkeiten, nach deutschem Recht Vollstreckungshilfe zu leisten, weitgehend unerforscht. Die deutschen Rechtshilferegelungen, internationalen Abkommen und europäischen Instrumente der gegenseitigen Anerkennung, etwa die VO 2018/1805, stehen konzeptionell unterschiedlichen ausländischen Einziehungsinstrumenten gegenüber. Diese Arbeit zeigt auf, welche Kategorien verurteilungsunabhängiger Einziehung international existieren und untersucht die für sie bestehenden Grenzen der Vollstreckungshilfe, etwa aufgrund von Doppelverfolgungsverboten, Verjährung oder ordre public-Vorbehalten.